Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? (Stand: 03.04.)
Ab 03.04.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 30.04.2022.
Die 7-Tages – Inzidenz in NRW liegt nach wie vor über einem Wert von 1.000 und es sollte - insbesondere auch im Sport - oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden Sie die aktuelle CoronaSchutzVerordnung für das Land NRW sowie alle rechtlichen Regelungen des Landes zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie:
>> CoronaSchutzVerordnung NRW (Stand 03.04.2021) <<
Der Landessportbund NRW hat auf seiner Webseite eine Meldung mit den wichtigsten Information und weiterführende Links für den organisierten Sport zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert werden:
>> Informationen des LSB NRW <<
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und den beschlossenen Änderungen gibt es auf der FAQ-Seite des Landes NRW unter
