Im Rahmen unserer aller Bemühungen um den Schutz und das Wohl der Kinder möchten wir bezugnehmend gemäß § 9 des Landeskinderschutzgesetzes NRW auf das Netzwerk Kinderschutz aufmerksam machen. Dieser Paragraph betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen verschiedenen Institutionen und Fachkräften, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Gemäß § 9 des Landeskinderschutzgesetzes NRW hat sich der KreisSportBund Viersen e.V. und die Netzwerkkoordination Kinderschutz des Kreis Viersen zusammengeschlossen, um eine Schulung im Bereich Kinderschutz zu organisieren.
Inhaltlich werden am ersten Termin (01.09.25) Grundlagen zu sexualisierter und interpersoneller Gewalt vermittelt, insbesondere wird auf die Besonderheiten im Sport eingegangen. Im anschließenden Workshop (02.09.25) sollen Grundlagen für ein vereinsinternes Schutzkonzept geschaffen werden, indem eine Risiko- und Potenzialanalyse in Kleingruppen durchgeführt wird.
Diese Veranstaltung wird durch den Kreis Viersen finanziert und ist für die Teilnehmer/innen kostenfrei.