Förderprogramm "1000 x 1000"

Worum geht es?

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Sportvereine, die folgende Kriterien erfüllen:

  • als gemeinnützig anerkannt
  • Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitglied im Kreissportbund Viersen

Welche Schwerpunktthemen werden gefördert?

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der aufgelisteten Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

Wie kann mein Verein einen Antrag stellen?

Den Antrag können Sie ab dem 04.04.2024 digital über das Förderportal des Landessportbundes NRW stellen:

http://foerderportal.lsb-nrw.de

Hinweis: Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der "Vereinsverwaltung/Bestandserhebung" benutzen.

>> Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige Maßnahmen <<

Marion Bauer

Kooperationen mit Schulen

Nachwuchsförderung / Leistungssport

tel. erreichbar:
mo 08.30-16.00 Uhr /
di-do 08.30-15.00 Uhr /
fr 08.30-12.30 Uhr

Antrag über das Online-Förderportal vom LSB stellen: 

http://foerderportal.lsb-nrw.de


Projektbüro des LSB NRW:

E-Mail: 1000x1000@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-900