Förderung digitaler Ausstattung für Vereine

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

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Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:

  • Antragsstellung bis 10.03.2023 beim Kreissportbund.​
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch KSB bis zum 10.07.2023.​
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023.
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.